AGB

Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KulturGarten GmbH (nachfolgend „KulturGarten“):

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen KulturGarten und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Bei Ticketbestellungen per Internet wird der Vertrag durch den Kunden verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Seitens des KulturGarten kommt der Kaufvertrag erst durch Zusendung der Tickets per Email zustande. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare der von ihm gewählten Tickets verfügbar, so teilt KulturGarten dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

Eintrittskarten werden jedoch dann von KulturGarten zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren und Auftragspauschalen zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot von KulturGarten sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: KulturGarten GmbH, Nordpromenade 1, 41812 Erkelenz.

3. Der Kunde kann die Zahlung per Kreditkarte, Onlineüberweisung oder Lastschriftverfahren vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich.
KulturGarten wird im Rahmen des Lastschrift-Zahlungsweges entsprechend der gesetzlichen Vorschriften das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Wenn der den Zahlungsweg der Lastschrift wählt und seine Kontonummer zur Zahlung hinterlegt, gewährt er ein SEPA-Lastschriftmandat, womit er sein Kreditinstitut beauftragt, diese Lastschrift einzulösen.

KulturGarten wird den Ticketkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren. Der Kartenkäufer verpflichtet sich, einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates auch gegenüber KulturGarten und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt zu geben.

4. Übersendet KulturGarten dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten per Post, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

5. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist KulturGarten nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von KulturGarten und können bei ausbleibender Bezahlung von KulturGarten vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.

Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung bei KulturGarten schriftlich (Brief oder E-Mail) geltend zu machen, um KulturGarten die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. KulturGarten ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie KulturGarten aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei KulturGarten Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um KulturGarten die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.

Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind KulturGarten spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen, um KulturGarten die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. KulturGarten kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, per E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie KulturGarten aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages (bei KulturGarten Montag-Freitag) vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um KulturGarten die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
Tickets, die vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.

6. KulturGarten haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von KulturGarten Folgendes: KulturGarten haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet KulturGarten nicht. Soweit die Haftung von KulturGarten ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. KulturGarten haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt KulturGarten keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.

7. Der Weiterverkauf von bei KulturGarten erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

8. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen erhoben, bearbeitet und genutzt.

9. KulturGarten behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.

10. Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch Einsatz von Mobiltelefonen – sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.

11. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen. Die ungenehmigte Herstellung und Verwertung von Foto- und Filmaufnahmen jeglicher Teile der Veranstaltungsfläche – insbesondere den Bühnen – zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

12. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.

13. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.

14. Bei Zuwiderhandlung gegen die KulturGarten-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.

15. Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot von KulturGarten getätigt wurden, wird, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Mönchengladbach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Erkelenz.

Geltende HAUSORDNUNG auf den Veranstaltungen der KulurGarten GmbH

1. Das Festivalgelände umfasst alle Konzertflächen sowie die Parkflächen und die Hinterbühnenbereiche. Mit Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich der Besucher dieser Hausordnung.

2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Wer nach Aufforderung den Weisungen des Sicherheitspersonales nicht Folge leistet, wird der Veranstaltungsfläche verwiesen.

3. Das Übernachten auf dem Parkplatz (auch in Autos) ist untersagt.

4. Der Veranstaltung übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen. Das gilt insbesondere für Schäden,
• bei denen Fahrzeuge in der Nähe von Abschrankungen geparkt werden,
• die durch schlechte Bodenverhältnisse entstehen
• die durch sichtbare oder durch den Boden verdeckte Gegenstände, durch Bodenunebenheiten und durch hochstehende Kanten von temporären Fahrbahnen entstehen.

5. Mit Betreten des Festivalgeländes und der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass Fotos und Videoclips (Bildnisse), die den Besucher im Rahmen des Festivals zeigen, vom Veranstalter und Pressevertretern im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Event gemacht und genutzt werden dürfen. Der/Die Abgebildete erteilt dem Veranstalter insbesondere dann seine Einwilligung zur Verbreitung dieser Bildnisse, wenn der Abgebildete während oder unmittelbar nach der Aufnahme Kenntnis darüber erlangt (z.B. durch Posieren angezeigt), dass er/sie aufgenommen wurde, und gegenüber dem Veranstalter nicht innerhalb von 24 Stunden anzeigt, dass er/sie keine Einwilligung zur Verbreitung erteilt. Er genehmigt, diese Bildaufnahmen im Rahmen der Verbreitung über einen Sender, das Internet oder andere Kommunikationskanäle wahrnehmbar zu machen.

6. Beim Verlassen des Geländes besteht kein Anspruch auf Wiedereinlass.

7. Erkennbar betrunkene oder vergleichbar auffällige Besucher haben keinen Anspruch auf Einlass ins Festivalgelände.

8. Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.

9. Zu verbotenen Gegenständen gehören u.a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art; Feuerwerkskörper, bengalische Feuer und sonstige pyrotechnische Gegenstände (auch Wunderkerzen); Gasflaschen, Sprühdosen und brennbare Flüssigkeiten (z.B. keine Deodorants und Haarsprays) alkoholische und nichtalkoholische Getränke aller Art; Flüssigkeiten aller Art; Speisen aller Art; Konfetti; Tiere; sperrige Gegenstände; Drogen; Helme; elektrische/akustische Lärmgeräte. Werden diese Gegenstände bei einer Kontrolle gefunden, ist der Sicherheitsdienst dazu berechtigt diese ersatzlos zu entsorgen.

10. Es ist untersagt, solche Gegenstände mit auf das Festivalgelände zu nehmen. Bereits der Versuch ist strafbar und kann zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Der Veranstalter behält sich zivil- und strafrechtliche Maßnahmen vor.

11. Zahlungsmittel an den Verkaufsständen für Speisen und Getränken sind ausschließlich die vom Veranstalter in Umlauf gebrachten Wertmaken / Token. Eine Zahlung mit Bargeld ist – sofern nicht durch Aushänge anders kommuniziert – nicht zulässig. Der gewerbliche Weiterverkauf der Token ist nicht erlaubt.

12. Die Zugangsberechtigung zum Festivalgelände („Festivalbändchen“) muss während der gesamten Anwesenheit auf dem Gelände durchgängig am Arm getragen werden und ist auf Verlangen des Sicherheitspersonals jederzeit vorzuzeigen. Wer ohne das entsprechende Bändchen auf dem Gelände angetroffen wird, macht sich nicht nur strafbar, sondern muss ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von 500,- € bezahlen. Außerdem wird in diesem Fall Strafantrag gestellt.

13. Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Festivalgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich der Veranstalter in allen Fällen vor.

14. Fluchtwege und Treppen dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

15. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

16. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.

17. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

18. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Festivalbesuchern zu üben.

19. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Mit einem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

20. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.